Hygieneregeln Aalen

Stand: 17.11.2021

Bitte beachten Sie, dass für Lehrer/innen bzw. Betreuer/innen und Begleitpersonen der Einlass nur mit Impf- oder Genesungsnachweis möglich ist (2G-Regel). Ein entsprechendes Dokument inklusive eines amtlichen Lichtbildausweises ist mitzuführen. Kinder bis einschließlich 5 Jahren und Schüler*innen müssen keinen Testnachweis vorlegen. Für die Kontaktnachverfolgung muss sich die verantwortliche Ansprechperson vor Ort mit der Luca-App oder per Formular registrieren. Eine Liste mit vollständigen Kontaktdaten der Gruppe muss im Corona-Fall dem Gesundheitsamt vorgelegt werden können.

Bitte beachten Sie die Aushänge vor Ort zu den Hygieneregeln und weisen Sie die Schüler*innen auf die Einhaltung der Abstände ein.

Diese Regeln richten sich nach der Corona-Bekämpungsverordnung des Landes Baden-Württemberg und wird stets aktualisiert.