Stand: 17. November 2021 – Bitte informieren Sie sich hier regelmäßig über Änderungen
Bitte beachten Sie, dass für Lehrer/innen bzw. Betreuer/innen und Begleitpersonen der Einlass nur mit Impf- oder Genesungsnachweis möglich ist (2G-Regel). Ein entsprechendes Dokument inklusive eines amtlichen Lichtbildausweises ist mitzuführen. Kinder bis einschließlich 5 Jahren und Schüler*innen müssen keinen Testnachweis vorlegen. Für die Kontaktnachverfolgung muss sich die verantwortliche Ansprechperson vor Ort mit der Luca-App oder per Formular registrieren. Eine Liste mit vollständigen Kontaktdaten der Gruppe muss im Corona-Fall dem Gesundheitsamt vorgelegt werden können.
Bitte beachten Sie die Aushänge vor Ort zu den Hygieneregeln und weisen Sie die Schüler*innen auf die Einhaltung der Abstände ein.
Diese Regeln richten sich nach der Corona-Bekämpungsverordnung des Landes Baden-Württemberg und wird stets aktualisiert.