Hygieneregeln Kamen

Stand: 19. Oktober 2021 – Bitte informieren Sie sich hier regelmäßig über Änderungen

Das Schulklasseneislaufen im Rahmen der Kamener Winterwelt gilt als schulische Veranstaltung. Der Zutritt ist unter Einhaltung der 3G-Regel (geimpft/genesene/getestete Personen) möglich. Tests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres sind von dieser Regel ausgenommen. Auch minderjährige Schüler*innen, die im Rahmen der Schule regelmäßig getestet werden, benötigen keinen gesonderten Testnachweis. Maskenpflicht besteht in den überdachten Bereichen (Sanitäranlagen, Umzieh-, Gastronomie- und Eingangsbereich). Auf dem Eis und beim Verzehr muss keine Maske getragen werden. Kontaktdaten werden nicht erhoben, die verantwortliche Ansprechperson vor Ort muss allerdings eine Liste aller beteiligten Schüler erstellen, die im Coronafall dem Veranstalter, der interevent GmbH mit Sitz in Dorsten, ausgehändigt werden muss. Die Menge der gleichzeitig anwesenden Gäste wird nicht begrenzt.