-Das Eislaufen beim Stadtwerke Eisfestival gilt als schulische Veranstaltung.
-Der Zutritt ist unter Einhaltung der 2G-Regel (geimpft/genesene Personen) möglich. Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres sind von der 2G-Regel ausgenommen. Dies gilt auch für minderjährige Schüler*innen, die im Rahmen der Schule regelmäßig getestet werden und dies nachweisen können.
-Maskenpflicht besteht in den überdachten Bereichen (Sanitäranlagen, Umzieh-, Gastronomie- und Eingangsbereich). Auf dem Eis und beim Verzehr muss keine Maske getragen werden.
-Kontaktdaten werden nicht erhoben. Die Menge der gleichzeitig anwesenden Gäste wird nicht begrenzt.
(aktueller Stand vom 02.12.2021 nach SH-Landesverordnung und unter Gebrauch vom Hausrecht des Veranstalters)